Ehe- und Familienrecht

in der Rechtsanwaltskanzlei von Mag. Dr. Heike Berner
in Feldbach in der Südoststeiermark

Als Teilgebiet des Zivilrechts beinhaltet das Ehe- und Familienrecht sämtliche rechtliche Fragestellungen und Rechtsverhältnisse der in ehelichen und nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften miteinander verbundenen Personen. Durch meine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich Sie in allen damit einhergehenden Belangen kompetent beraten.

Mögliche Fragestellungen

Mögliche rechtliche Fragestellungen im Ehe- und Familienrecht betreffen Trennungen und Scheidungen, Verfahren über die Regelung der Obsorge und des Umgangsrechts sowie den Ehegatten- und Kindesunterhalt, die Thematik der Unterhaltspflicht und der Unterhaltsansprüche bei Müttern mit Kind. Oft führe ich auch klärende Gespräche zur Schlichtung von Zwistigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht und vertrete meinen Mandanten in Scheidungsverfahren vor dem Gericht.

Eheverträge und Trennungsvereinbarungen

Noch immer hält sich in unseren Köpfen das Ideal der romantischen Liebe. Tatsächlich können Beziehungen aber aus den verschiedensten Gründen scheitern. Um langwierigen Rechtsstreitigkeiten im Falle einer Trennung vorzubeugen, rate ich Ihnen dazu, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag aufzusetzen, in dem alle Rechtsansprüche klar geregelt sind. Gerne berate ich Sie dazu in meiner Kanzlei in Feldbach in der Südoststeiermark und gewährleiste, dass der Vertrag den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht entspricht.

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